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Familie von Borcke
Borko (II.) lernen wir aus weiteren Urkunden als Kastellan oder Burggraf von Kolberg kennen. Seit 1251 nahm er an größeren Staatshandlungen teil. Nachdem Kolberg 1255 Lübecker Sadtrecht verliehen und die wendische Kastellaneiverfassung aufgehoben worden war, gab er sein Burggrafenamt auf. Von nun an scheint er für sich und seine Söhne im Raum Kolberg keine Aufgabe mehr gesehen zu haben. So suchte er sich ein neues Betätigungsfeld. Das fand er im südlichen, noch wenig erschlossenen Teil Pommerns, Hier suchten die Markgrafen von Brandenburg von Süden über den pommerschen Landrücken in pommersches Gebiet vorzudringe und das eroberte Land in Besitz zu nehmen. Von pommerscher Seite musste dem Einhalt geboten. Dar beste Schutz erfolgte damals durch Burgenbau und Besiedlung. Von den Herzögen mit reichem Landbesitz und grundherrlichen Rechten im Bereich der oberen Rega ausgestattet, baute Borko (II.) für sich und seine drei Söhne die Burgen Labes, Stramehl (Wulvesberg) und Regenwalde und siedelte rodungswillige Bauern an. Die ersten , im Schutz der Burgen gegründeten Niederlassungen von deutschen Handwerkern und Kaufleuten entwickelten sich zu Marktorten, die Stadtrechte erhielten. Ab 1271 nennt sich Borko (II.) Herr zu Labes (dominus de Lobis).Unter seinen Nachkommen wurde In der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts noch Wangerin als Residenz einer jüngeren Linie des Labeser Hauptstammes gegründet. Als Großunternehmer und Lehnsmann des pommerschen Herzogs, der in den Urkunden vielfach als treuer Berater seines Landesherren erscheint, hat Borko (II) zusammen mit seinen Söhnen durch Tatkraft und Umsicht die Grundlage für den später umfangreichen Familienbesitz im oberen Regatal geschaffen. Spätere Generationenhaben den Grundbesitz über dieses Gebiet hinaus erheblich erweitern können. So finden wir Angehörige mit ansehnlichem Besitztum in der Nähe von Stargard (Pansln mit umliegenden Dörfern)), in Vorpommern (südlich von Anklam), in der Mark Brandenburg (Stadt Falkenburg mit Umgebung), in Ostpreußen (ehemals Herzogtum Preußen), am Nlederrheln oder in Sachsen. Wegen ihrer Verdienste haben die pommerschen Herzöge im 14. Jahrhundert der Familie zusammen mit einigen wenigen anderen Adelsgeschlechtern gewisse Vorrechte vor dem übrigen Adel eingeräumt. Dieser kleine Kreis, zu dem die Borckes gehörten, waren die sogenannten „Burg- und Schloßgesessenen“.
Insgesamt haben im Laufe der Geschichte zahlreiche weitere Angehörige der Familie von Borcke unter ihren pommerschen, brandenburgischen, schwedischen, sächsischen oder preußischen Landesherren in Kriegs- wie in Friedenszeiten wichtige Hof-, Ehren- und Kriegsdienste geleistet. Als Lehnsmänner, Ritter, Räte und Vögte, als Offiziere, Minister und Beamte sind viele von ihnen zu hohen Ämtern und Ehren gelangt und Vorbild für nachfolgende Generationen geworden. Bis 1945 konnte noch eine große Zahl der Familie den angestammten Grundbesitz in Vor- wie in Hinterpommern ihr eigen nennen und bewirtschaften. Die Zeit nach 1945 führte zum Verlust des Ganzen. Heute lebt der größte Teil der Familie in der Bundesrepublik Deutschland oder in den USA. Wulf-Dietrich von Borcke, 2006 |
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